Digitale Dienste (DSA)

DOMARA betreibt Buchungswebsites für private Vermieter. Die Inhalte dieser Seiten — Texte, Fotos, Angaben zur Unterkunft — stammen von den Vermietern; DOMARA speichert sie und macht sie zugänglich. Damit ist DOMARA ein Hostingdiensteanbieter im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste (DSA).

Zentrale Kontaktstelle für Behörden (Artikel 11)

Für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste:

dsa@domara.net
Sprachen: Deutsch und Englisch

Zentrale Kontaktstelle für Nutzer (Artikel 12)

Für Vermieter, Gäste und alle anderen Nutzer des Dienstes:

dsa@domara.net
Sprachen: Deutsch und Englisch

Die Kontaktstelle wird von einem Menschen bedient. Sie stützt sich nicht allein auf automatisierte Werkzeuge.

Rechtswidrige Inhalte melden (Artikel 16)

Wer Inhalte auf einer über DOMARA betriebenen Buchungswebsite für rechtswidrig hält, kann sie uns melden. Das Formular dafür steht in der Fußzeile jeder Buchungswebsite unter „Rechtswidrige Inhalte melden".

Eine Meldung soll enthalten: eine begründete Erläuterung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll; die genaue Adresse des Inhalts; Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person; und die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig sind. Bei Meldungen zu Straftaten nach den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU dürfen Name und E-Mail-Adresse entfallen — dann ist allerdings weder eine Eingangsbestätigung noch eine Mitteilung der Entscheidung möglich.

Enthält die Meldung eine E-Mail-Adresse, bestätigen wir den Eingang unverzüglich. Wir bearbeiten jede Meldung zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv und teilen die Entscheidung mit. Die Prüfung nimmt ein Mensch vor; automatisierte Mittel setzen wir derzeit nicht ein.

Begründung bei Maßnahmen (Artikel 17)

Beschränken wir Inhalte oder den Dienst eines Vermieters, erhält er eine Begründung mit der Maßnahme, ihrem räumlichen Geltungsbereich und ihrer Dauer, den zugrunde liegenden Tatsachen, der Rechtsgrundlage oder der betroffenen Klausel unserer Nutzungsbedingungen, einer Angabe zu automatisierten Mitteln und den Rechtsbehelfen.

Rechtsbehelfe

Gegen eine Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen — formlos an dsa@domara.net unter Angabe des Aktenzeichens. Wir prüfen den Fall dann erneut. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bleibt davon unberührt.

DOMARA ist ein Kleinunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG. Nach Artikel 19 DSA gelten die Pflichten des Abschnitts 3 — darunter das interne Beschwerdemanagement nach Artikel 20 und die außergerichtliche Streitbeilegung nach Artikel 21 — für uns nicht. Wir nennen sie deshalb nicht als Rechtsbehelf.

Weitere Angaben

Anschrift und vertretungsberechtigte Person stehen im Impressum, die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Datenschutzerklärung.